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Allgemeine

Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 27. März 2026

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Trajecta GmbH (nachfolgend „Trajecta“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Die AGB gelten insbesondere für Schulungs-, Beratungs-, Entwicklungs- und Implementierungsdienstleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI), Datenanalyse, Softwareentwicklung sowie für alle damit zusammenhängenden Angebote, Lieferungen und Leistungen.

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Geltung der AGB und Einbeziehung

a) Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge und Vereinbarungen zwischen Trajecta und dem Kunden. Sie gelten als vom Kunden akzeptiert, sobald sie dem Kunden im Angebot oder bei Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden und der Kunde den Vertrag unterzeichnet, die Offerte angenommen, oder die Leistung bestellt hat.

b) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von Trajecta ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.

1.2 Vertragsdokumente und Rangfolge

Im Falle von Widersprüchen gilt die folgende Rangordnung (von oben nach unten):

1. Individuell zwischen den Parteien vereinbarte Hauptverträge, Service Level Agreements (SLAs) und Auftragsbestätigungen.

2. Detaillierte Spezifikationen oder Pflichtenhefte (z.B. Product Backlogs, Meilenstein-Beschreibungen).

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.3 Unternehmensdaten und Kontaktdetails

Anbieter: Trajecta GmbH

Sitz: Gartenstrasse 23, 4147 Aesch BL

Version dieser AGB: 1 vom 12.10.2025

2. Leistungsumfang und Art der Leistung

2.1 Leistungsart

a) Trajecta erbringt ihre Leistungen als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Trajecta verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung anerkannter professioneller Standards (Best Effort).

b) Ein Werkvertrag (Art. 363 OR ff.) oder eine Erfolgsgarantie (hinsichtlich Performance, Genauigkeit, Fehlerrate oder wirtschaftlichem Erfolg des entwickelten KI-Modells) liegt nur vor, wenn dies ausdrücklich und schriftlich im Einzelvertrag als "Werkleistung" definiert und garantiert wurde.

2.2 Agile Leistungserbringung und Änderungen

a) Trajecta erbringt die Leistungen grundsätzlich nach agilen Methoden (z.B. Scrum, Kanban). Der genaue Leistungsumfang, die Prioritäten und die Lieferobjekte können daher im Verlauf des Projekts in Abstimmung mit dem Kunden angepasst werden.

b) Änderungswünsche des Kunden (Change Requests) sind schriftlich an Trajecta zu richten. Trajecta hat das Recht, Mehraufwände, die durch Änderungsanfragen oder durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, nach Aufwand zu verrechnen.

c) Wird der ursprüngliche Leistungsumfang auf Wunsch des Kunden erweitert oder die vereinbarte Dauer des Auftrags verlängert (z.B. Verlängerung einer Schulung oder zusätzliche Leistungen), so sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Mehraufwände zu den in diesem Vertrag oder dieser Offerte vereinbarten Konditionen (Stundensätze und Spesen) vom Kunden zu tragen und werden separat verrechnet.

3. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Abnahme

3.1 Preismodelle

a) Die Vergütung erfolgt gemäss den im Einzelvertrag vereinbarten Preismodellen, insbesondere:

i. Nach Aufwand: Verrechnung der erbrachten Arbeitszeit zu den im Vertrag vereinbarten Stundensätzen.

ii. Pauschalpreis (Fixpreis): Ein fester Preis für einen klar definierten Leistungsumfang. Mehraufwand aufgrund von Change Requests oder unzureichender Mitwirkung des Kunden ist hiervon ausgenommen.

iii. Kostendach: Verrechnung nach Aufwand bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag (Kostendach).

b) Zusätzliche Leistungen werden separat vergütet.

3.2 Arbeitszeitzuschlag

Wird die Vergütung nach Aufwand berechnet und sind die Arbeiten auf Verlangen der Kundin ausserhalb der Normalarbeitszeit zu leisten, gelten die folgenden Zuschläge auf den vereinbarten Stundensatz:

Normalarbeitszeit 08:00 – 18:00 Uhr 0%

Abendarbeitszeit 18:00 – 23:00 Uhr +25%

Nachtarbeitszeit 23:00 – 06:00 Uhr +100%

Morgenarbeitszeit 06:00 – 08:00 Uhr +25%

Samstagsarbeitszeit 06:00 – 23:00 Uhr +50%

Sonn- und Feiertagsarbeitszeit 00:00 – 24:00 Uhr +100%

3.3 Nebenkosten

a) Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind exklusive anfallender Spesen gemäss der folgenden Regelung:

i. Reisezeiten: Gelten als Arbeitszeit.

ii. Öffentliche Verkehrsmittel: Verrechnung der effektiven Kosten für Tickets der 1. Klasse.

iii. Privatfahrzeug (PW): Es wird ein Satz von CHF 0.70 pro Kilometer verrechnet.

iv. Flugreisen: Verrechnung der effektiven Kosten mit dem jeweils günstigsten Tarif, der das unbeschränkte Umbuchen der Flüge erlaubt.

v. Übernachtungen: Verrechnung der effektiven Übernachtungskosten in einem Hotel von mittlerer Preisklasse.

3.4 Zahlungsbedingungen

a) Rechnungen von Trajecta sind innert 30 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig.

b) Rechnungen werden monatlich oder nach Projektabschluss gestellt.

c) Soweit vertraglich nicht anders festgelegt, erfolgen Zahlungen per Banküberweisung.

d) Bei Teilzahlungen kann eine Bankgarantie verlangt werden.

e) Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Zahlung tritt der Kunde automatisch und ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen (5%), kostendeckende Mahnkosten sowie alle anfallenden Inkassokosten, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten.

f) Trajecta ist berechtigt, die Leistungserbringung bei Zahlungsverzug des Kunden bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen einzustellen.

3.5 Abnahme

Die Abnahme von Teilleistungen (z.B. nach Abschluss eines Sprints) oder des Endprodukts erfolgt anhand der im Vertrag oder der Leistungsbeschreibung definierten Kriterien und Meilensteine. Werden Leistungen nicht fristgerecht abgenommen, gelten sie nach Ablauf einer Nachfrist von 10 Tagen als abgenommen, sofern Trajecta zur Leistungserbringung bereit war.

4. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden

4.1 Wesentliche Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven und zeitgerechten Mitwirkung, welche für die Leistungserbringung von Trajecta unerlässlich ist. Dazu gehören insbesondere:

i. Die unentgeltliche und zeitnahe Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Trainings- und Testdaten (in geeigneter, kuratierter Qualität und Menge).

ii. Die Gewährung des erforderlichen Zugangs zu Systemen, Infrastruktur und qualifiziertem Personal.

iii. Die unverzügliche Beantwortung von Rückfragen und schnelle Entscheidungsfindung (z.B. in Sprint-Reviews).

4.2 Folgen der Nichterfüllung

a) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Trajecta berechtigt, die dadurch entstehenden Wartezeiten oder Mehraufwände nach dem vereinbarten Stundensatz zu verrechnen. Die Projektfristen verlängern sich entsprechend.

b) Trajecta kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn die Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten die Leistungserbringung wesentlich erschwert oder unmöglich macht und der Kunde trotz schriftlicher Mahnung innert 14 Tagen keine Abhilfe schafft.

5. Immaterialgüterrechte (IP)

5.1 Eigentum an bestehendem IP (Hintergrund-IP)

a) Sämtliches geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP), das Trajecta bereits vor der Beauftragung entwickelt oder im Rahmen des Projekts allgemein verwendet (z.B. Frameworks, Bibliotheken, wiederverwendbare Codes, allgemeines Know-how), verbleibt im ausschliesslichen Eigentum von Trajecta.

b) Der Kunde erhält hieran lediglich ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht, das strikt auf den Betrieb und die Nutzung des spezifischen, im Rahmen des Auftrags entwickelten Endergebnisses beschränkt ist.

5.2 Eigentum am Projektergebnis (Vordergrund-IP)

Das spezifisch für den Kunden entwickelte, trainierte KI-Modell, spezifische Algorithmen, Quellcodes und die dazugehörige Dokumentation (Vordergrund-IP) gehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung in das exklusive und umfassende Eigentum des Kunden über. Bis zur vollständigen Bezahlung hält Trajecta das Eigentum an den erstellten Werken zurück.

5.3 Daten und Referenzen

Die Eigentumsrechte an allen vom Kunden bereitgestellten Daten (Input-Daten, Trainingsdaten) verbleiben vollumfänglich beim Kunden.

6. Datenschutz und Compliance (DSG und EU AI Act)

6.1 Datenschutz

a) Sofern Trajecta im Rahmen des Auftrags Personendaten des Kunden bearbeitet, agiert Trajecta als Auftragsbearbeiter (Art. 9 DSG). Der Kunde ist in jedem Fall Verantwortlicher im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).

b) Ein separater, schriftlicher Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) ist zwingend und regelt die Rechte und Pflichten, insbesondere die technischen und organisatorischen Massnahmen (TOMs), im Detail. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, Trajecta die übermittelten Daten zur Bearbeitung zu überlassen, und alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Einholung von Einwilligungen) erfüllt hat.

6.2 EU AI Act und Hochrisiko-KI

a) Der Kunde ist verpflichtet, Trajecta vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren, ob das entwickelte KI-System voraussichtlich in einem der sensiblen Bereiche des EU Artificial Intelligence Act (AI Act) zum Einsatz kommen und somit als Hochrisiko-KI-System (Anhang III AI Act) gelten soll.

b) Trajecta verpflichtet sich zur Einhaltung angemessener Sorgfaltspflichten (z.B. Daten-Governance, Dokumentation, Transparenz) bei der Entwicklung. Die Verantwortung für die finale Konformitätsbewertung, die Implementierung des Risikomanagementsystems (RMS) und die Einhaltung der Betreiberpflichten nach dem AI Act liegt jedoch ausschliesslich beim Kunden.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 Haftungsbegrenzung

Die Haftung von Trajecta, unabhängig vom Rechtsgrund (Vertrag, Auftrag, unerlaubte Handlung), wird hiermit, soweit gesetzlich zulässig, wie folgt beschränkt:

i. Ausschluss Folgeschäden: Die Haftung für indirekte, mittelbare, Folge- oder reine Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder Reputationsschäden, ist ausgeschlossen.

ii. Maximale Haftung: Die Gesamthaftung von Trajecta für alle Schäden, die im Zusammenhang mit einem Einzelauftrag entstehen, ist auf maximal 100% oder 50'000 Franken oder auf die Höhe der vom Kunden im Rahmen dieses Einzelauftrags bezahlten Vergütung der letzten 6 Monate beschränkt, wobei jeweils der geringere Betrag gilt.

7.2 Zwingende Haftung

Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für:

i. Schäden, die durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Trajecta verursacht wurden (Art. 100 OR).

ii. Schäden, für die eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

7.3 Gewährleistung

a) Trajecta leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Dienstleistungen fachmännisch und sorgfältig erbracht wurden. Da die Leistung als Auftrag erbracht wird (Ziff. 2.1), wird keine Garantie für die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolgs, die Genauigkeit oder die Abwesenheit von Fehlerraten (Bias) des KI-Modells übernommen.

b) Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, die auf unzureichende oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden, veränderte Rahmenbedingungen oder externe Faktoren zurückzuführen sind.

c) Mängel sind Trajecta unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Nachbesserung der fehlerhaften Dienstleistung.

d) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Abschluss der Dienstleistung.

7.4 Spezifische AI-Risiken

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Entwicklung und der Betrieb von KI-Systemen inhärente Unsicherheiten bergen (z.B. Black-Box-Effekte, Bias, Abweichung von Trainingsdaten in der Realanwendung). Diese inhärenten Risiken gelten nicht als Mangel im Sinne der Gewährleistung.

8. Vertragsdauer, Kündigung und Schlussbestimmungen

8.1 Vertragsdauer und Kündigung

a) Die Dauer der Rahmenvereinbarung und die Kündigungsfristen für Einzelaufträge sind im Hauptvertrag geregelt. Bei Fehlen einer Regelung gilt für Dauerauftragsverhältnisse eine ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats.

b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jederzeit vorbehalten.

c) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

d) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück (Kündigung), werden die Bereits erbrachte Leistungen anteilig vergütet.

e) Für Events, Seminare, Workeshops und Schulungen gelten folgende Stornogebüren:

i. Eine kostenlose Absage ist bis 2 Wochen im Voraus möglich.

ii. Absage 7 bis 14 im Voraus: 50%

iii. Absage 1 bis 7 Tage im Voraus: 75%

iv. Absage weniger als 24 Stunden vor Beginn, oder nicht erscheinen: 100%

8.2 Geheimhaltung

a) Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden (einschliesslich Geschäftsgeheimnisse, Trainingsdaten, Preise und Projektfortschritt), streng vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen bestehen.

b) Trajecta ist berechtigt, den Namen des Kunden sowie eine allgemeine Umschreibung der erbrachten Leistungen zu Referenz- und Marketingzwecken (z.B. auf der Webseite oder in Präsentationen) Dritten gegenüber zu nennen.

c) Die Bekanntgabe von Details der Zusammenarbeit, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden (eine Zustimmung per E-Mail ist hierfür ausreichend).

8.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Ausschliesslich anwendbar ist das Schweizerische Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts). Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht/CISG) wird explizit ausgeschlossen.

b) Ausschliesslicher Gerichtsstand ist: Basel-Landschaft West (Sitz von Trajecta).

8.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, wirksame Regelung zu ersetzen.

8.5 Mehrsprachigkeit

Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung massgeblich.